Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz wissen musst.
- Arbeitnehmer*innen
- Beamt*innen
- Richter*innen
- Auszubildende
- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr
- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren
- Auszubildende: 5 Tage pro Ausbildungsjahr
- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
- Mindestdauer des Bildungsurlaubs: 3 Tage
- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
- In Betrieben bis 6 Mitarbeiter*innen: kein Anspruch
In Rheinland-Pfalz haben alle Arbeitnehmer*innen und jede*r Auszubildende einen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub, wobei sich das Anrecht von Auszubildenden auf politische Bildung beschränkt. Auch Beamt*innen sowie Richter*innen des Landes können Bildungsurlaub beantragen.
Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, so hast Du in Rheinland-Pfalz Anspruch auf fünf Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr. Nimmst Du Deinen Anspruch einmal nicht wahr, so kannst du im Folgejahr die doppelte Anzahl an Tagen beantragen. Auszubildende haben einen Anspruch von fünf Tagen pro Ausbildungsjahr.
Du musst Deinen Antrag auf Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz spätestens sechs Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses schriftlich einreichen. Dein*e Arbeitgeber*in muss innerhalb von drei Wochen ebenfalls in Textform darauf reagieren, ansonsten gilt Dein Antrag als genehmigt.
In Betrieben, die weniger als sechs Mitarbeiter*innen haben, hast Du in Rheinland-Pfalz kein Anrecht auf Bildungsurlaub.
In Rheinland-Pfalz kannst Du Deinen gesetzlichen Bildungsurlaub frühestens sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen.
Die Dauer des Bildungsurlaubs muss mindestens drei Tage betragen, die Du am Stück oder in Intervallen absolvieren kannst. Du musst täglich mindestens sechs Zeitstunden in Deine Weiterbildung investieren.