Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Berlin wissen musst.
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende
- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr
- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren
- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
- Anspruch auf maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
In Berlin haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wobei sich das Anrecht der Auszubildenden auf den Bereich der politischen Bildung beschränkt. Die einzige Ausnahme betrifft hier Beamt*innen, diese können leider keinen Antrag stellen.
Wenn Du über 25 Jahre alt bist, kannst Du insgesamt zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren beantragen. Du hast also jedes Jahr ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub, wobei Du die Möglichkeit hast, ein Jahr zu verzichten und dafür im nächsten Jahr die doppelte Anzahl an Tagen zu beanspruchen. Solltest Du jünger als 25 Jahre sein, hast Du sogar jedes Jahr Anrecht auf zehn Tage Bildungsurlaub, kannst diese aber nur für jedes Jahr einzeln in Anspruch nehmen.
In Berlin musst Du Deinen Antrag auf Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei Deinem/ Deiner Arbeitgeber*in stellen. Diese*r ist dazu verpflichtet, Dich spätestens zwei Wochen nach Deiner Antragsstellung darüber zu informieren, ob Dein Antrag abgelehnt wird oder nicht. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.
Zusätzlich gibt es in Berlin die Einschränkung, dass in einem Betrieb jährlich nicht mehr als 50% der Arbeitnehmer*innen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können. Sollte Dir also aus diesem Grund ein Bildungsurlaub verweigert werden, solltest Du es auf jeden Fall im nächsten Jahr wieder versuchen und kannst dann eventuell sogar die doppelte Anzahl beantragen. In Kleinbetrieben, die weniger als 20 Beschäftigte angestellt haben, haben prinzipiell nur 50% aller Angestellten einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung in Berlin, die Du erfüllen musst, um Deinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können: Du musst Dich für mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, bevor Du auf Dein Recht bestehen kannst.