Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Brandenburg wissen musst.
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende
- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr
- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren
- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
- In Betrieben bis 20 Mitarbeiter*innen: Anspruch auf 30% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
- Ab 20 Mitarbeiter*innen: Anspruch auf maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
Wenn Du in Brandenburg beschäftigt bist, kannst Du als Arbeitnehmer*in grundsätzlich Bildungsurlaub beantragen. Auch Auszubildende haben diese Möglichkeit, Beamt*innen jedoch nicht.
In Brandenburg hast Du bei einer 5-Tage Arbeitswoche ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Du hast aber die Möglichkeit Deinen Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenzufassen und dementsprechend zehn Tage Bildungsurlaub zu beantragen.
Den Antrag für Deinen Bildungsurlaub musst Du mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei Deinem Arbeitgeber bzw. Deiner Arbeitgeberin vorlegen. Bei Ablehnung ist diese*r dazu verpflichtet, Dir innerhalb von zwei Wochen, nachdem Du Deinen Antrag gestellt hast, eine schriftliche Begründung zu übermitteln.
Allgemein ist der Anspruch auf Bildungsurlaub in Brandenburg auf maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt. In Kleinbetrieben, die bis zu 20 Angestellte haben, können 30% der Arbeitnehmer*innen Bildungsurlaub beantragen.
Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung in Brandenburg, die Du erfüllen musst, um Deinen Bildungsurlaub beanspruchen zu können: Du musst Dich für mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, bevor Du auf Dein Recht bestehen kannst.
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