Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt wissen musst.
- Arbeitnehmer*innen
- Beamt*innen
- Auszubildende
- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr
- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren
- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
- In Betrieben bis 5 Mitarbeiter*innen: kein Anspruch
In Sachsen-Anhalt haben alle Arbeitnehmer*innen und jede*r Auszubildende einen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub. Auch Beamtinnen und Beamte können Bildungsurlaub beantragen, müssen jedoch bestimmte Vorgaben beachten.
Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, so hast Du in Sachsen-Anhalt Anspruch auf fünf Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr, die Du entweder am Stück oder in Intervallen absolvieren kannst. Nimmst Du Deinen Anspruch einmal nicht wahr, so kannst Du im Folgejahr die doppelte Anzahl an Tagen beantragen.
Du musst Deinen Antrag auf Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt spätestens sechs Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses schriftlich einreichen. Dein*e Arbeitgeber*in muss innerhalb von drei Wochen, spätestens aber drei Tage vor Kursbeginn, ebenfalls in Textform darauf reagieren, ansonsten gilt Dein Antrag als genehmigt.
In Betrieben, die bis zu fünf Mitarbeiter*innen haben, hast Du in Sachsen-Anhalt kein Anrecht auf Bildungsurlaub.