Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein wissen musst.
- Arbeitnehmer*innen
- Beamt*innen
- Richter*innen
- Auszubildende
- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr
- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren
- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
- Mindestdauer des Bildungsurlaubs: 5 Tage
- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
In Schleswig-Holstein haben alle Arbeitnehmer*innen, jede*r Auszubildende, Beamt*innen des Landes und der Kommunen sowie Richter*innen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub.
Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, so hast Du in Schleswig-Holstein Anspruch auf fünf Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr. Nimmst Du Deinen Anspruch einmal nicht wahr, so kannst Du im Folgejahr die doppelte Anzahl an Tagen beantragen, musst die Zeitspanne jedoch im Jahr zuvor blocken.
Du musst deinen Antrag auf Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein spätestens sechs Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses schriftlich einreichen.
In Schleswig-Holstein kannst Du Deinen gesetzlichen Bildungsurlaub frühestens sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen.
Die Dauer des Bildungsurlaubs muss fünf Tage betragen und Du musst täglich mindestens sieben Zeitstunden (inklusive Pausen) in Deine Weiterbildung investieren.