Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Thüringen wissen musst.
- Arbeitnehmer*innen
- Beamt*innen
- Richter*innen
- Auszubildende
- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr
- Auszubildende: 3 Tage im Jahr
- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
- Antragsstellung mind. 8 Wochen vor Kursbeginn
- In Betrieben bis 5 Mitarbeiter*innen: kein Anspruch
- In Betrieben bis 50 Mitarbeiter*innen: Anspruch auf maximal 10% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
- Ab 50 Mitarbeiter*innen: Anspruch auf maximal 20% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
In Thüringen haben alle Arbeitnehmer*innen, jede*r Auszubildende, Beamt*innen, Richter*innen sowie Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub.
Arbeitest Du in Thüringen, so hast Du einen Anspruch auf bis zu fünf Tage gesetzlichen Bildungsurlaub im Jahr. Beachte, dass die Regelung für Auszubildende hier etwas abweicht. Ihnen werden nur drei Tage gewährt. Wird Dein Antrag abgelehnt, so kannst Du im Folgejahr die doppelte Anzahl einfordern.
Du musst Deinen Antrag auf Bildungsurlaub in Thüringen spätestens acht Wochen vor Beginn des von Dir gewählten Kurses schriftlich einreichen. Dein*e Arbeitgeber*in muss innerhalb von vier Wochen ebenfalls in Textform darauf reagieren, ansonsten gilt Dein Antrag als genehmigt.
In Betrieben, die bis zu fünf Mitarbeiter*innen haben, hast Du in Thüringen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Fünf bis 25 Angestellte bedeuten, dass Dein*e Arbeitgeber*in Deinen Antrag ablehnen darf, wenn bereits fünf Arbeitstage beansprucht wurden. Bei 26 bis 50 Beschäftigten kann das Unternehmen ab einer Beanspruchung von 10% der im Betrieb möglichen Freistellungstage Deinen Antrag (Beschäftigte mal fünf) ablehnen. Ab einer Anzahl von 50 Angestellten dürfen maximal 20% der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen. Sollte Dir also aus diesem Grund ein Bildungsurlaub verweigert werden, solltest Du es auf jeden Fall im nächsten Jahr wieder versuchen und kannst dann eventuell sogar die doppelte Anzahl beantragen.
Betriebseigene Schulungen können in Thüringen teilweise angerechnet werden, wodurch Dein frei verfügbarer Anspruch reduziert werden kann.
In Thüringen kannst Du Deinen gesetzlichen Bildungsurlaub frühestens sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn beantragen.