Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Hessen wissen musst.
- Arbeitnehmer*innen
- Beschäftigte in Heimarbeit oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen
- Auszubildende
- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr
- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren
- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis
- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn
- Anspruch auf maximal 33% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt
Wenn Du in Hessen beschäftigt bist, kannst Du als Arbeitnehmer*in grundsätzlich Bildungsurlaub beantragen. Auch Beschäftigte in Heimarbeit sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen haben ein Anrecht auf Bildungsurlaub. Solltest Du Dich in einer Ausbildung oder einer Ehrenamtsschulung befinden, kannst auch Du Bildungsurlaub beantragen, jedoch beschränken sich die Möglichkeiten von Auszubildenden auf den Bereich der politischen Bildung. Beamt*innen haben leider kein Anrecht auf Bildungsurlaub.
In Hessen hast Du bei einer 5-Tage Arbeitswoche ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Du hast aber die Möglichkeit, Deinen Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenzufassen und dementsprechend zehn Tage Bildungsurlaub zu beantragen. Arbeitest Du in Teilzeit, reduzieren sich auch die Tage, die Du für einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kannst.
Den Antrag für Deinen Bildungsurlaub musst Du mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei Deinem Arbeitgeber bzw. Deiner Arbeitgeberin vorlegen. Bei Ablehnung ist diese*r dazu verpflichtet, Dir innerhalb von zwei Wochen, nachdem Du Deinen Antrag gestellt hast, eine schriftliche Begründung zu übermitteln. Allgemein ist der Anspruch auf Bildungsurlaub in Hessen auf maximal 33% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt.
Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung in Hessen, die Du erfüllen musst, um Deinen Bildungsurlaub beanspruchen zu können: Du musst Dich für mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, bevor Du auf Dein Recht bestehen kannst.