Bildungsurlaub in Hessen

Du fragst Dich, ob Du Anspruch auf Bildungsurlaub hast? Hier findest Du alles, was Du über Bildungsurlaub in Hessen wissen musst.

Überblick:

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Wer hat Anspruch?

- Arbeitnehmer*innen

- Beschäftigte in Heimarbeit oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen

- Auszubildende

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Wie viel Anspruch hast Du?

- Bei Vollzeitbeschäftigung: 5 Tage im Jahr

- Zusammenfassung möglich: 10 Tage in 2 Jahren

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Voraussetzungen

- Mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis

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Einschränkungen und Fristen

- Antragsstellung mind. 6 Wochen vor Kursbeginn

- Anspruch auf maximal 33% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Wenn Du in Hessen beschäftigt bist, kannst Du als Arbeitnehmer*in grundsätzlich Bildungsurlaub beantragen. Auch Beschäftigte in Heimarbeit sowie Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen haben ein Anrecht auf Bildungsurlaub. Solltest Du Dich in einer Ausbildung oder einer Ehrenamtsschulung befinden, kannst auch Du Bildungsurlaub beantragen, jedoch beschränken sich die Möglichkeiten von Auszubildenden auf den Bereich der politischen Bildung. Beamt*innen haben leider kein Anrecht auf Bildungsurlaub.

Wie viel Anspruch hast Du?

In Hessen hast Du bei einer 5-Tage Arbeitswoche ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Du hast aber die Möglichkeit, Deinen Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenzufassen und dementsprechend zehn Tage Bildungsurlaub zu beantragen. Arbeitest Du in Teilzeit, reduzieren sich auch die Tage, die Du für einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kannst.

Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?

Den Antrag für Deinen Bildungsurlaub musst Du mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei Deinem Arbeitgeber bzw. Deiner Arbeitgeberin vorlegen. Bei Ablehnung ist diese*r dazu verpflichtet, Dir innerhalb von zwei Wochen, nachdem Du Deinen Antrag gestellt hast, eine schriftliche Begründung zu übermitteln. Allgemein ist der Anspruch auf Bildungsurlaub in Hessen auf maximal 33% der Beschäftigten pro Jahr beschränkt.

Obwohl wir seit Oktober 2024 eine Trägeranerkennung in Hessen halten, sind wir momentan nicht in der Lage, einzelne Kurse anerkennen zu lassen. Unsere Bemühungen laufen weiterhin, doch aktuell sind uns hier die Hände gebunden und wir können bedauerlicherweise nicht absehen, wann sich die Situation wieder ändern wird.

Was bedeutet das konkret für Dich?
Du hast trotzdem die Möglichkeit, einen Bildungsurlaub bei Deinem Arbeitgeber zu beantragen. Hierfür empfehlen wir Dir Folgendes:

  • Sprich unbedingt vorab mit Deinem Arbeitgeber und erkläre die Situation. Falls Dein Arbeitgeber der Teilnahme auf Kulanz zustimmt, können wir Dir gerne die Antragsunterlagen eines anderen Bundeslandes schicken, damit Du Dich entsprechend anmelden kannst. 
  • Beantrage den Bildungsurlaub unbedingt vor der Anmeldung, da wir aktuell keine Plätze freihalten können, solange keine Anerkennung vorliegt. Sollte Dein Arbeitgeber seine Zusage für eine Freistellung geben, kannst Du gerne eine Reservierung über unser Buchungssystem tätigen.
  • Wenn Du ohne Freistellung durch Deinen Arbeitgeber teilnehmen möchtest, ist das natürlich jederzeit möglich. Dann kannst Du den Beantragungsprozess überspringen und direkt bei uns buchen. 

Wir unterstützen Dich gerne!
Falls Du noch Fragen hast oder Hilfe bei der Beantragung benötigst, melde Dich jederzeit bei uns. Wir helfen Dir gerne weiter!

Weitere Informationen:

Es gibt noch eine wichtige Voraussetzung in Hessen, die Du erfüllen musst, um Deinen Bildungsurlaub beanspruchen zu können: Du musst Dich für mindestens sechs Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, bevor Du auf Dein Recht bestehen kannst.

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HAbe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

 Die Bundesländer und ihre Gesetze 

Gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen. Allerdings gelten in jedem Bundesland eigene Regelungen. Hier findest du die Gesetzesinformationen für das Bundesland, in dem du arbeitest.

Was unsere Kunden über die Let's Flow Kurse sagen

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